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   BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84   

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BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84 (https://dejure.org/1985,1571)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1985 - 1 D 65.84 (https://dejure.org/1985,1571)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1985 - 1 D 65.84 (https://dejure.org/1985,1571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz - Geringer Wert der gestohlenen Gegenstände - Auswirkungen der Vorgesetzteneigenschaft - Einstellung des Verfahrens - Zulässigkeit der Gehaltskürzung neben Kriminalstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. 2; BDO § 14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 356
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    In seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 42.82 - (ZBR 1983, 159 = NJW 1983, 1440 [BVerwG 09.12.1982 - 1 D 42/82]) hat der Senat ausgeführt, daß gerade bei den erstmals bestraften Beamten kein disziplinares oder sonstiges beamtenrechtliches Bedürfnis besteht, bestimmte Beamtengruppen oder - durch allein objektive Merkmale - bestimmte Sachverhaltsgruppen automatisch oder auch nur grundsätzlich von der Regelung des § 14 BDO auszunehmen.
  • BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 81.80

    Beschränkung der zu verhängenden Disziplinarmaßnahme auf eine Gehaltskürzung im

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Das ändert indessen nichts an der Angemessenheit einer Gehaltskürzung, weil der Möglichkeit, während der Zeitspanne zwischen den einzelnen Wegnahmehandlungen zu Vernunft und besserer Einsicht zu kommen, der sogenannte Sog zum Rechtsbruch, d.h. die Begünstigung der zweiten Tat durch Gelingen der ersten, gegenübersteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. September 1981 - BVerwGE 73, 257).
  • BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82

    Disziplinare Relevanz - Intime Beziehungen - Gehobener Beamter - Reinigungskraft

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Dienstpflichtverletzungen von Vorgesetzten oder anderen Beamten in hervorgehobenen dienstlichen Stellungen haben deshalb erheblich größere Auswirkungen auf die allgemeine Dienstmoral und das Ansehen des Beamtentums in der Öffentlichkeit als solche von Beamten in untergeordneter Dienststellung (Urteil vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 - NJW 1984, 936> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.09.1980 - 1 D 95.79

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Eine geringere Disziplinarmaßnahme ist nur dann ausgesprochen worden, wenn es sich um einen einzelnen Zugriff gehandelt oder wenn dem Täter sonst ein besonderer Milderungsgrund zur Seite gestanden hat (vgl. Urteil vom 17. September 1980 - BVerwG 1 D 95.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.06.1984 - 1 D 9.84

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Bundesbahn - Diebstahl von Material

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Bei der Feststellung eines zusätzlichen Erziehungsbedürfnisses sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allgemeine Maßnahmeerwägungen ebensowenig am Platze wie bloß objektiv zu bestimmende Umstände, wie etwa die Zugehörigkeit des Täters zu einer bestimmten Beamtengruppe oder den Sachverhalt allgemein typisierende objektive Merkmale (Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 1 D 9.84 - ).
  • BVerwG, 25.02.1985 - 1 D 171.84

    Auflösung des Beamtenverhältnisses als angemesse Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Dem Urteil des Senats vom 25. Februar 1985 - BVerwG 1 D 171.84 - läßt sich das Gegenteil nicht entnehmen.
  • BVerwG, 27.11.1984 - 1 D 18.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls geringwertiger Sachen in einem

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 29.83 - ; Urteil vom 27. November 1984 - BVerwG 1 D 18.84 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.02.1984 - 1 D 29.83

    Begehung eines Warenhausdiebstahls außerhalb des Dienstes durch einen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
    Maßgebend für die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, sind neben der sich aus dem Gebot der Gerechtigkeit ergebenden Notwendigkeit, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalles (Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 D 29.83 - ; Urteil vom 27. November 1984 - BVerwG 1 D 18.84 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Da dies nicht zu seinen primären Aufgaben gehörte, sondern von ihm lediglich nebenamtlich zu erfüllen war, ergibt sich zwar hieraus allein nicht schon grundsätzlich die Notwendigkeit der Entfernung aus dem Dienst, von der nur bei bestimmten Ausnahmegründen abgesehen werden könnte, wie es bei Polizeibeamten der Länder der Fall sein kann (vgl. auch BVerwGE 76, 356 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; Urteil vom 25. Februar 1985 - BVerwG 1 D 171.84 -).
  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 41.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Grenzschutzbeamten wegen Besitzes

    Diebstähle zeugen deshalb in aller Regel von einem besonders hohen Maß an Unzuverläßlichkeit des Täters (z.B. Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 65.84 - BVerwGE 76, 356 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]).
  • OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03

    Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt,

    Ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amts gehört, ist beim Fehlen von Milderungsgründen im Regelfall aus dem Dienst zu entfernen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1985, BVerwGE 76, 356 [359]; Senatsbeschl. v. 9.4.2002 - D 6 B 703/00 - für Aussagedelikte).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von

    Die Allgemeinheit hegt gegenüber den mit polizeilichen Aufgaben betrauten Beamten auch besondere Erwartungen, anders als bei anderen mit sonstigen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betrauten Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1978, BVerwGE 63, 78, 80 sowie Urteil vom 26. März 1985, BVerwGE 76, 356, 360).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 24.96

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Berücksichtigung einer in der DDR begangenen

    Bei der Feststellung eines zusätzlichen Bedürfnisses zur Pflichtenmahnung sind allgemeine Maßnahmeerwägungen ebensowenig am Platz wie lediglich objektiv zu bestimmende Umstände, wie etwa die Zugehörigkeit des Täters zu einer bestimmten Beamtengruppe oder den Sachverhalt allgemein typisierende objektive Merkmale (Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 65.84 -, BVerwGE 76, 356 = BVerwG DokBer B 1985, 177).
  • OVG Sachsen, 06.07.2004 - D 6 B 871/03

    Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt,

    Ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amts gehört, ist beim Fehlen von Milderungsgründen im Regelfall aus dem Dienst zu entfernen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1985, BVerwGE 76, 356 [359]; Senatsbeschl. v. 9.4.2002 - D 6 B 703/00 - für Aussagedelikte).
  • OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03

    Lösungsbeschluss

    Angesichts dessen muss ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amtes gehört, im Regelfall aus dem Dienst entfernt werden (Urt. des Senats v. 10.4.2002 - D 6 B 798/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.2.1985 - 1 D 171.84 - Urt. v. 26.3.1985 - 1 D 65.84 - BVerwGE 76, 356 [359] und Urt. vom 23.2.2000 - 1 D 65.99 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94

    Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S.

    Bei der Feststellung eines zusätzlichen Bedürfnisses zur Pflichtenmahnung sind allgemeine Maßnahmeerwägungen ebensowenig am Platze wie bloß objektiv zu bestimmende Umstände, wie etwa die Zugehörigkeit des Täters zu einer bestimmten Beamtengruppe oder den Sachverhalt allgemein typisierende objektive Merkmale (Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 65.84 - ).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 1 D 124.84

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Polizeivollzugsbeamten des

    Dies rechtfertigt es, bei einem Eigentumsdelikt, das ein Beamter des Bundesgrenzschutzes außerhalb seines Dienstes begeht, nicht schon grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst zu erkennen und nur bei besonderen Umständen eine mildere Maßnahme für gerechtfertigt zu halten (so auch Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 65.84).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 105.85

    Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der mit den Gegenständen umgehenden Personen -

    Bei der Feststellung eines zusätzlichen Erziehungsbedürfnisses sind nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allgemeine Maßnahmeerwägungen ebensowenig am Platze wie bloß objektiv zu bestimmende Umstände, wie etwa die Zugehörigkeit des Täters zu einer bestimmten Beamtengruppe oder den Sachverhalt allgemein typisierende objektive Merkmale (Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 65.84 - m.weit.Nachw.).
  • VG München, 19.04.2010 - M 19 D 10.557

    Polizeivollzugsbeamter; Diebstahl und Fälschung von Dienstausweisen;

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.884

    Disziplinarrecht; Polizeibeamter; disziplinarmaßbeschränkte Berufung der

  • BVerwG, 06.11.1989 - 1 WB 135.89

    Antrag eines Soldaten auf Genehmigung einer außerdienstlichen Reise zur Teilnahme

  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89

    Antrag eines Soldaten auf Gestattung einer außerdienstlichen Reise -

  • VG München, 28.04.2008 - M 19 DK 08.747

    Lehrer im Eingangsamt; Warenhausdiebstähle; 2 Fälle/geringwertige Gegenstände

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